Pensionsrechner Österreich

Wie hoch wird deine Pension sein und wann kannst du frühestens in Pension gehen? Wähle deine Pensionsart, gib deine Daten ein und erhalte eine Schätzung für Brutto- und Nettopension.

Pensionsart
Reguläre Pension ab Regelpensionsalter (65). Kein Abschlag.
Persönliche Daten
Geschlecht
Aktuelles Alter: 51 Jahre Regelpensionsalter: 65 Jahre Frühestmöglicher Antritt: 65 Jahre
Einkommen & Versicherungszeiten
✓ Ausreichend für Alterspension

Pensionsarten im Überblick

Pensionsart Mindestalter Versicherungsjahre Abschlag
Alterspension 65 Jahre 15 Jahre Kein Abschlag
Korridorpension 62 Jahre 40 Jahre 0,35 % / Monat, max. 15 %
Langzeitversichertenpension 62 Jahre 45 Jahre Kein Abschlag
Schwerarbeitspension 60 Jahre 45 Jahre Kein Abschlag

So funktioniert das Pensionskonto

Jedes Jahr werden 1,78 % des Bruttogehalts (max. 6.930 €/Monat) auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Gesamtgutschrift wird jährlich aufgewertet – 2026 um 7,3 %.

Formel: Gesamtgutschrift ÷ 14 = monatliche Bruttopension

Von der Bruttopension werden abgezogen: 6 % Krankenversicherung und die Lohnsteuer (nach Pensionistenabsetzbetrag von 1.020 €/Jahr).

Rechenbeispiele

45 Jahre, 3.000 € Brutto → Alterspension mit 65

Pensionskonto-Stand ca. 35.000 € → Bruttopension ca. 2.500 €/Monat, Netto ca. 2.100 €.

Korridorpension mit 62 statt 65

3 Jahre früher = 36 Monate × 0,35 % = 12,6 % dauerhafter Abschlag auf die gesamte Pension.

Langzeitversichertenpension mit 62

45 Versicherungsjahre nötig, dafür kein Abschlag – volle Pension trotz früherem Antritt.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Korridorpension und Langzeitversichertenpension?

Beide ermöglichen Pension ab 62 Jahren. Die Korridorpension braucht 40 Versicherungsjahre und hat einen dauerhaften Abschlag von 0,35 % pro Monat. Die Langzeitversichertenpension braucht 45 Jahre, hat aber keinen Abschlag.

Was zählt als Versicherungszeit?

Neben Erwerbszeiten zählen Kindererziehungszeiten (bis 4 Jahre pro Kind), Präsenzdienst, Zivildienst, Krankengeld- und Arbeitslosengeldbezug sowie freiwillige Weiterversicherung.

Wie hoch ist der KV-Beitrag für Pensionisten?

Seit 2026 beträgt der Krankenversicherungsbeitrag für alle Pensionisten 6,0 % der Bruttopension (bis 2025 waren es 5,1 %).

Was ist der Pensionistenabsetzbetrag?

Ein Steuerabsetzbetrag von 1.020 € pro Jahr (2026), der direkt von der Lohnsteuer abgezogen wird. Er entfällt bei Jahrespensionen über 31.494 €.

Wie genau ist dieser Rechner?

Der Rechner liefert eine Schätzung auf Basis des Pensionskontosystems. Individuelle Faktoren wie Kindererziehungszeiten, Auslandszeiten oder Gehaltsverläufe können abweichen. Für exakte Werte: offizieller Pensionskontorechner mit ID Austria.

⚠️ Alle Berechnungen sind Schätzwerte und ersetzen keine individuelle Pensionsberatung.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · KV 6,0 % · Kontoprozentsatz 1,78 % · Aufwertung 2026: 7,3 %